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Allgemeine
Rahmenbedingungen
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Der Verein
Altstrehlen 1 e. V. wurde 1995 gegründet und ist seit 1997
anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 75
KJHG. Inhaltlicher Schwerpunkt des Wirkens ist Jugendarbeit nach
§§ 11, 13 und 14 KJHG. Um dies zu leisten, sind drei
sozialpädagogische Mitarbeiter/innen auf 2 Stellen fest angestellt.
Darüber hinaus gehören zum Team ehrenamtliche Mitarbeiter/innen,
(internationale) Praktikanten und Honorar- Kräfte, die das
Personal während des offenen Treffs und/oder in Projekten
und der materiell-technischen Organisation unterstützen.
Der Verein erhält kommunale Zuwendungen nach dem Subsidiaritätsprinzip.
Er entstand und arbeitet darüber hinaus mit einem sehr hohen
Eigenleistungspotential.
Das Angebot des Treffs wird ständig weiter entwickelt und
folgt aktuellen Bedarfen und Erfordernissen. |
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